Eine externe Ombudsstelle für Ihr Personal ist Notwendigkeit und Kür in einem. Ihre Aufgabe: Mit allen Beteiligten die Sachlage zu klären und gute Lösungen zu finden – unparteiisch, unabhängig und vertrauensvoll.
Die Vertrauensperson Personal – Zwischen gesetzlicher Pflicht und wirtschaftlichem Nutzen
Unternehmen, egal welcher Grösse, sind verpflichtet die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Das Bundesgericht hat diese Pflicht sogar in einem Grundsatzurteil formuliert. Unternehmen sollten daher für ihre Mitarbeitenden eine hierarchisch unabhängige Vertrauensperson (Ombudsfrau/-mann Personal) benennen.
Soweit, die gesetzlichen Fakten. Die wirtschaftlichen Fakten sprechen für sich. Gut geklärte Konflikte im Arbeitsumfeld
- sorgen für mehr Leistung und Motivation durch frühzeitige Konfliktklärung,
- verhindern, dass Streitigkeiten zu lähmenden Dauerkonflikten und damit kostspielig werden,
- stärken die Unternehmenskultur im Sinne von Fairness, Gleichberechtigung und Dialog,
- sichern, dass Mitarbeitende im Unternehmen bleiben und damit wichtiges Wissen erhalten bleibt.
Eine externe oder interne Vertrauensperson?
Obwohl das Gesetz keine Vorgaben macht, liegen die Vorteile einer externen Ombudsstelle Personal gemäss SECO auf der Hand. Dies gilt vor allem für KMU.
«…Externe Fachpersonen verfügen über eine fachliche Ausbildung … sowie über methodische Kompetenzen und Erfahrung im Umgang mit Konflikten und Verletzungen der persönlichen Integrität. Als Aussenstehende haben sie zudem eine grössere Distanz und können so leichter eine neutrale Position einnehmen.»
Zusammengefasst bietet eine externe Ombudsstelle gebündelte Fachkompetenz, die zeitliche Entlastung von Personalabteilungen und Firmeninhabern sowie eine unabhängige und neutrale Aussensicht.
Was leistet eine unabhängige externe Vertrauensstelle Personal?
Die Vertrauensstelle unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei der Klärung von Streitigkeiten. Sie arbeitet oft mit beiden Parteien individuell zusammen, um das Problem zu lösen.
Im Beschwerdefall hat die Vertrauensstelle Personal folgende Aufgaben:
- Sie ermöglicht ein vertrauliches Gespräch und hört zu.
- Sie zeigt Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen auf.
- Sie unterstützt betroffene Mitarbeitende klare Grenzen zu setzen und sich gegen Belästigungen zu wehren.
- Sie klärt Hilfe suchende Mitarbeitende über ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
- Sie zeigt die Möglichkeiten und Konsequenzen von formellen Verfahren auf.
- Sie klärt mit den betroffenen Mitarbeitenden, welches Vorgehen geeignet wäre und bespricht die nächsten Schritte.
Mögliche weitere Aufgaben sind beispielsweise:
- Sie unterstützt das Unternehmen beim Erstellen interner Reglemente zum Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden.
- Sie berät das Management und die Personalabteilung zu Themen der Konfliktprävention, Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Burnout, Whistleblowing, …
- Sie führt Trainings durch, beispielsweise zu folgenden Themen: Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht (Fürsorgepflichten), sexuelle Belästigung, Mobbing, …
- Sie leistet Klärungshilfe, Konfliktmoderation, Mediation.
- Sie erstellt Jahresberichte und Empfehlungen.
- …
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