Stellen Sie sich vor: Eine Mitarbeiterin bekommt immer wieder anzügliche Bemerkungen von einem Kollegen. Sie fühlt sich unwohl, sagt aber lange nichts – aus Angst, die Situation noch schlimmer zu machen. Solche Situationen sind häufiger, als viele denken. Und sie sind nicht einfach «Pech» – sie sind gesetzlich verboten.
Was ist sexuelle Belästigung?
Damit ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug gemeint – zum Beispiel durch Worte, Bilder, Gesten oder Handlungen. Wichtig ist dabei nur eines: wie sich die betroffene Person fühlt. Was die andere Person gemeint hat, spielt keine Rolle.
- Es werden anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht.
- Es fallen sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person.
- Am Arbeitsplatz wird pornografisches Material vorgezeigt, aufgehängt oder aufgelegt.
- Unerwünschte Telefonanrufe, E-Mails, Briefe, SMS oder Kurznachrichten mit sexistischen oder anzüglichen Inhalten.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht.
- Es kommt zu unerwünschten Körperkontakten.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden innerhalb oder ausserhalb des Betriebs verfolgt.
- Es werden Annäherungsversuche gemacht, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen.
- Es kommt zu sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung.
Was ist konkret verboten?
- Pornografisches Material zeigen, aufhängen oder verschicken – auch per E-Mail oder Chat
- Anzügliche Bemerkungen oder sexistische «Witze»
- Ungewollte Berührungen
- Druck ausüben, um sexuelles Entgegenkommen zu bekommen – zum Beispiel mit einem Versprechen oder einer Drohung
Was müssen Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber müssen vorbeugen und handeln. Das heisst konkret:
- Mitarbeitende regelmässig informieren, was sexuelle Belästigung ist
- Führungskräfte schulen, damit sie richtig reagieren
- Klar sagen: Belästigung wird nicht toleriert
- Eine unabhängige Person bereitstellen, an die sich Betroffene wenden können
- Bei Vorliegen von Meldungen sofort handeln: Der Opferschutz geht vor
Was können Betroffene tun?
Niemand muss das einfach hinnehmen. Folgende Schritte helfen:
- Klar «Nein» und «Stopp» sagen
- Die Person direkt oder schriftlich ansprechen und sagen, dass das Verhalten aufhören muss
- Vorfälle aufschreiben und Beweise sichern
- Sich Hilfe holen – zum Beispiel bei einer Vertrauensperson
- Den Vorfall melden, die Arbeitegeber*innen sind verpflichtet Sie zu schützen.
Welche weiterführenden Informationen gibt es zum Thema Sexuelle Belästiung?
Das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Eidgenössisches Büro für Gleichstellung bieten umfangreiche Informationen und Tools:
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz | EBG
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Checkliste Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
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