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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was tun?

Stellen Sie sich vor: Eine Mitarbeiterin bekommt immer wieder anzügliche Bemerkungen von einem Kollegen. Sie fühlt sich unwohl, sagt aber lange nichts – aus Angst, die Situation noch schlimmer zu machen. Solche Situationen sind häufiger, als viele denken. Und sie sind nicht einfach «Pech» – sie sind gesetzlich verboten.

 

Was ist sexuelle Belästigung?

Damit ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug gemeint – zum Beispiel durch Worte, Bilder, Gesten oder Handlungen. Wichtig ist dabei nur eines: wie sich die betroffene Person fühlt. Was die andere Person gemeint hat, spielt keine Rolle.

Eidgenössisches Büro für Gleichstellung | Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bietet hierfür gute Beispiele:

  • Es werden anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht.
  • Es fallen sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person.
  • Am Arbeitsplatz wird pornografisches Material vorgezeigt, aufgehängt oder aufgelegt.
  • Unerwünschte Telefonanrufe, E-Mails, Briefe, SMS oder Kurznachrichten mit sexistischen oder anzüglichen Inhalten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht.
  • Es kommt zu unerwünschten Körperkontakten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden innerhalb oder ausserhalb des Betriebs verfolgt.
  • Es werden Annäherungsversuche gemacht, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen.
  • Es kommt zu sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung.

Was ist konkret verboten?

  • Pornografisches Material zeigen, aufhängen oder verschicken – auch per E-Mail oder Chat
  • Anzügliche Bemerkungen oder sexistische «Witze»
  • Ungewollte Berührungen
  • Druck ausüben, um sexuelles Entgegenkommen zu bekommen – zum Beispiel mit einem Versprechen oder einer Drohung

Was müssen Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber müssen vorbeugen und handeln. Das heisst konkret:

  • Mitarbeitende regelmässig informieren, was sexuelle Belästigung ist
  • Führungskräfte schulen, damit sie richtig reagieren
  • Klar sagen: Belästigung wird nicht toleriert
  • Eine unabhängige Person bereitstellen, an die sich Betroffene wenden können
  • Bei Vorliegen von Meldungen sofort handeln: Der Opferschutz geht vor

Was können Betroffene tun?

Niemand muss das einfach hinnehmen. Folgende Schritte helfen:

  • Klar «Nein» und «Stopp» sagen
  • Die Person direkt oder schriftlich ansprechen und sagen, dass das Verhalten aufhören muss
  • Vorfälle aufschreiben und Beweise sichern
  • Sich Hilfe holen – zum Beispiel bei einer Vertrauensperson
  • Den Vorfall melden, die Arbeitegeber*innen sind verpflichtet Sie zu schützen.

Welche weiterführenden Informationen gibt es zum Thema Sexuelle Belästiung?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Eidgenössisches Büro für Gleichstellung bieten umfangreiche Informationen und Tools:

 

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