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Liechtenstein regelt die Erstattung der Mediationskosten

By 24. Juli 2014Oktober 20th, 2014News

In Liechtenstein tritt zum 1. Januar 2015 eine Verordnung in Kraft, nach der die Kosten einer gerichtlich verfügten Mediation in Kindschaftssachen bis zu einer von der Regierung bestimmten Höhe vom Land zu erstatten sind. Diese Verordnung enthält nun auch die entsprechenden Höchstbeträge der Kostenerstattung. Dabei werden vom Land höchstens 10 Mediationsstunden erstattet; die vom Land pro Mediationsstunde (= 60 Minuten) zu erstattenden Kosten betragen höchstens CHF 150,–. Das Gericht verfügt die Erstattung der Kosten an den Mediator auf dessen Antrag gegen entsprechenden Nachweis der erbrachten Leistung.

Die in der Verordnung festgehaltenen Obergrenzen stützen sich zum einen auf die Einschätzung der Anzahl der notwendigen Mediationssitzungen sowie die durchschnittlichen und marktkonformen Kosten einer Mediationsstunde.

Zum vollständigen Artikel aus dem Liechtensteiner Volksblatt