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EU Mediationsrichtlinie 2008/52/EG: Die Inanspruchnahme von Mediation in Zivil- und Handelssachen ist stärker zu verankern

By 5. Januar 2017April 19th, 2017Forschung, News

Die Mediationsrichtlinie 2008/52/EG ist eine Massnahme der EU zur Förderung von Mediation in Zivil- und Handelssachen. 2016 lag der erste Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Richtlinie vor. Der Bericht und die Expertenanaylsen wurden im November 2016 von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Experten und Wissenschaftlern erörtert.

Die EU-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie eine beachtliche Wirkung auf die Gesetzgebung in einigen Mitgliedstaaten gezeigt hat. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf zur Revision der Richtlinie. Die wissenschaftlichen Analysen empfehlen die Mediationsrichtlinie zu überarbeiten. Dies mit dem Ziel die Inanspruchnahme von Mediation in Zivil- und Handelssachen stärker zu verankern – unter Umständen auch durch die Einführung der Pflichtmediation.

Quellen: