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Allgemeine Geschäftsbedingungen

0 Anbieterin

MEDIATORS GMBH, Viktoriastrasse 21, 3013 Bern.
Vertretungsberechtigte Personen: Petra Schmäh, Geschäftsführerin
Eingetragener Firmenname im Handelsregisteramt Bern: MEDIATORS GmbH
Nummer: CHE-110.045.223

1 Allgemeine Grundlagen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Beratungsabkommens, unabhängig, ob es in elektronischer, schriftlicher, mündlicher Form getroffen wurde. Ein Auftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail oder per Post) durch die MEDIATORS GmbH oder durch einen beidseitig abgeschlossenen Vertrag zustande beziehungsweise durch die Buchung einer Online-Beratungsstunde via www.themediators.ch.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der MEDIATORS GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle auftragsrelevanten Umstände und Vorgänge zu informieren. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

2 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

3 Umfang des Beratungsauftrages

(1) Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falls. Beispielsweise aus der Buchung einer Online-Beratungsstunde.

(2) Die MEDIATORS GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstossen.

4 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der MEDIATORS GmbH, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Entwürfe, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe jeglicher Art von beruflichen Äusserungen des Auftragnehmers an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der MEDIATORS GmbH dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2) Der MEDIATORS GmbH verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(3) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der MEDIATORS GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschliesslich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der MEDIATORS GmbH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).

(2) Die MEDIATORS GmbH wird ihre Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmässigkeit ihrer Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich der Vorgaben und Vorinformationen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer gebunden, diese umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmässigkeit der erarbeiteten Ergebnisse (z. B. Analysen, Gutachten), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.

(3) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der MEDIATORS GmbH zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

(4) Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.

(5) Die MEDIATORS GmbH leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.

6 Haftung

(1) Die MEDIATORS GmbH und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie orientieren sich dabei an den Berufsregeln des Schweizerischen Dachverbands für Mediation (SDM) und des Bundesverbands für Supervision und Organisationsberatung (BSO). Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigte/n vom Schaden Kenntnis erlangt haben, erhoben werden.

7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1) Die MEDIATORS GmbH, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Berater schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(3) Die MEDIATORS GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äusserungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, kann aber anonymisierte Berichte über ihre Tätigkeit für den Auftraggeber veröffentlichen.

(4) Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

8 Honoraranspruch

(1) Die MEDIATORS GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen, mündlichen Vereinbarung mit dem Kunden. Für die Online-Beratung (Buchung über www.themediators.ch) gelten die publizierten Stundensätze je Beratungsstunde.

(2) Wird nach Erteilung des Auftrags dessen Ausführung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die MEDIATORS GmbH wie folgt Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

  • Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Unternehmensberatungen, Vorträge werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, Durchführung mit 50% der vereinbarten Honorare dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung, Durchführung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Honorare in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Reisespesen werden nur nach tatsächlichem Aufwand bzw. zum vertraglich vereinbarten Stundensatz verrechnet.
  • Online-Beratungen sind zu 50% des vereinbarten Honorar zu bezahlen, wenn sie 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Sie sind zu 100% des vereinbarten Honorar zu bezahlen, wenn sie 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden, bzw. am Tag der Durchführung ohne Absage nicht wahrgenommen werden.

(3) Die MEDIATORS GmbH kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der MEDIATORS GmbH berechtigt, ausser bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto. Für Online-Beratungen gilt Vorauskasse. Der geschuldete Betrag kann via E-Banking bezahlt werden.

9 Beanstanden von Rechnungen

(1) Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die MEDIATORS GmbH gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

10 Streitigkeiten, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur schweizerische Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.

(3) Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Mediationsverfahren gemäss der Schweizerischen Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Swiss Chambers’ Arbitration Institution zu regeln. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Mediationsordnung. Der Sitz des Mediationsverfahrens ist Bern. Die Sprache des Mediationsverfahrens ist deutsch.